Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie gehört seit jeher zur Kneipenkultur in Deutschland dazu. Als Aufsteller der Geldspielgeräte gibt es Einiges zu beachten. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte.
1. Beantragen Sie rechtzeitig bei Ihrer örtlichen Behörde die Aufstellerlaubnis nach § 33 c GewO
Die Gewerbeordnung (GewO) gibt vor, dass, wer gewerbemäßig Geldspielgeräte aufstellen will, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt – nur dann dürfen Geldspielgeräte aufgestellt werden
2. Sie benötigen einen Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK), um die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten in der Gastronomie zu erhalten.
Weisen Sie direkt bei der Beantragung mit der Bescheinigung der IHK [Link: Hier klicken] nach, dass Sie die für die Ausübung des Gewerbes der Automatenaufstellung notwendigen Kenntnisse im Spieler- und Jugendschutz besitzen.
3. Reichen Sie zur Beantragung der Aufstellerlaubnis ein individuelles Sozialkonzept ein.
Das Sozialkonzept ist ebenso Voraussetzung für den Erhalt der Aufstellerlaubnis. Darin müssen Sie erläutern, wie Sie in Ihrer Gastronomie mit Geldspielgeräten Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten, den Jugendschutz gewährleisten und die Entstehung von Glücksspielsucht verhindern werden. Dieses muss von einer anerkannten Institution [Link: Hier klicken] erstellt werden.
4. Finden Sie die richtigen Aufstellplätze
Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen Automatenaufsteller Geldspielgeräte in der Gastronomie aufstellen. Aber beachten Sie: Der gastronomische Betrieb muss weiterhin im Vordergrund stehen. Ist dies nicht der Fall, dürfen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Für jeden Aufstellplatz müssen Sie eine Geeignetheitsbescheinigung vorweisen.
5. Stellen Sie nur die maximal erlaubte Anzahl an Geldspielgeräten auf
Derzeit liegt die maximale Anzahl an Geldspielgeräte in der Gastronomie bei drei. Bis 2019 wird sich die Anzahl auf zwei Geräte reduzieren.
6. Beachten Sie die ggf. geltenden Sperrzeiten für in der Gastronomie aufgestellte Geldspielgeräte.
In Rheinland-Pfalz beispielsweise müssen Geldspielgeräte in der Gastronomie ruhen, wenn für Spielhallen die Sperrzeit gilt.
7. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter bzw. die Servicekräfte vor Ort eine Schulung in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens erhalten
Die Schulung [Link: Hier klicken] der Mitarbeiter in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens ist ein wichtiger Bestandteil, um Jugend- und Spielerschutz umzusetzen. Die Schulungen sind bundesweit gesetzlich vorgeschrieben.
8. Achten Sie auch in der Gastronomie auf den Jugendschutz
Dazu gehört es auch, eine aktuelle Version des Jugendschutzgesetzes auszuhängen.
- Wenn der Eintritt in die Gastronomie erst ab 18 Jahren erlaubt ist, findet bereits beim Einlass der Gäste eine Alterskontrolle statt. So wird auch verhindert, dass Minderjährige an den Geldspielgeräten spielen können.
- Wenn der Eintritt in die Gastronomie Minderjährigen erlaubt ist, muss vor Spielantritt eine Alterskontrolle erfolgen. So wird verhindert, dass Minderjährige am Glücksspiel teilnehmen. Darüber hinaus muss Gewerbetreibende durch ständige Aufsicht und durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherstellen.
9. Achten Sie auf den Schutz der Spielgäste vor übermäßigem Spielen
Auch in der Gastronomie muss, wenn dort Geldspielgeräte aufgestellt sind, Spielerschutz betrieben werden. Die wichtigste Maßnahme ist das Auslegen und Aushängen von Informationsmaterialien [Link: Hier klicken] wie Spielerschutzflyer, Selbsttest oder der Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Daneben müssen Informationen zu den Gewinn-, Verlust- und Einsatzgrenzen aushängen.
10. Dokumentieren Sie alle Spielerschutzmaßnahmen
Alle Maßnahmen aus dem Sozialkonzept, die zur Sicherstellung des Spieler- und Jugendschutzes um gesetzt werden, müssen dokumentiert werden. Ein Dokumentationsbericht muss alle zwei Jahre bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Sie haben Fragen zu den einzelnen Punkten oder benötigen Unterstützung bei der Realisierung des Jugend- und Spielerschutzes in Ihrer Gastronomie mit Geldspielgeräten? Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an unter 04221 2890469 oder schreiben Sie uns unter info@merlato.de.
Viele Grüße
Ihr Merlato-Team