Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie gehört seit langer Zeit zur Kneipenkultur in Deutschland dazu. Als Aufsteller der Geldspielgeräte gibt es Einiges zu beachten – aktuell betrifft dies vor allem die Reduzierung der Geräteanzahl in der Gastronomie mit Geldspielgeräten:
Zum 10.11.2019 muss auf zwei Geld- oder Warenspielgeräte in Schank- oder Speisewirtschaften, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, reduziert werden.
Das heißt, ab dem 10.11.2019 dürfen Sie an Ihren Aufstellplätzen nur noch zwei Geräte aufstellen.
Zum 10.11.2019 muss auf zwei Geld- oder Warenspielgeräte in Schank- oder Speisewirtschaften, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, reduziert werden.
Das heißt, ab dem 10.11.2019 dürfen Sie an Ihren Aufstellplätzen nur noch zwei Geräte aufstellen.