Beantragung der Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten

Liebe Merlato-Kunden,

vor kurzem berichteten wir bereits über die Informationsveranstaltung zum Sportwettenkonzessionsverfahren gemäß 3. GlüÄndStV, die wir besucht haben. Zum Artikel hier klicken >>>

Unter der Voraussetzung, dass der dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag bis zum 31.12.2019 ratifiziert werden wird, wird es ab dem 02.01.2020 ein Verfahren für die Erteilung von bundesweiten Konzessionen für Sportwetten mit Festquoten geben. Dieses Verfahren wird vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen durchgeführt.

Heute möchten wir über die genauen Anforderungen des Konzessionsverfahrens informieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gern an unter 04221 2890469 oder schreiben uns an info@merlato.de.

Wichtige Hinweise zum Konzessionsverfahren:

  • Das Regierungspräsidium Darmstadt behält es sich vor, die Liste über die einzureichenden Unterlagen bis Ende des Jahres zu bearbeiten. Auf der Webseite wird laufend über Anpassungen des Verfahrens informiert: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gewerberecht/glücksspiel/sportwetten.
  • Jede/r Antragsteller/in muss einen vollständigen Antrag einreichen unabhängig von in der Vergangenheit gestellten Anträgen/erhaltenen Erlaubnissen
  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Behördliche Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind als beglaubigte Übersetzung vorzulegen
  • Die Antragsunterlagen sind in Papierform vorzulegen und digital per E-Mail zu übermitteln.
  • Nachforderungen weiterer Antragsunterlagen bleiben vorbehalten.
  • Für das Nachreichen von fehlenden Unterlagen sieht das RP Darmstadt eine Frist von 2 Wochen vor.

Für die Beantragung der Erlaubnis müssen (mindestens) folgende Unterlagen beim RP Darmstadt eingereicht werden (Stand: 14.08.2019):

  • Angaben zum/zur Antragsteller/in
  • Benennung einer/s Empfangs- und Vertretungsbevollmächtigten im Inland, bei Sitz im Ausland
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der glücksspielrechtlichen Erlaubnis bei Geschäftssitz im Ausland
  • Handelsregisterauszug1
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes1,2
  • Bescheinigung des für die Sportwettsteuer zuständigen Finanzamtes, dass hinsichtlich der Sportwettsteuer keine Steuerrückstände bestehen1
  • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder darüber, dass keine Eintragung im Schuldnerregister besteht1
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original oder beglaubigte Kopie)1,2
  • Führungszeugnis1,2
  • Sachkundenachweis
  • Darlegung der vollständigen Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse
  • Erklärung
    • über die Form der Sicherheitsleistung
    • dass bei Erlaubniserteilung ein Nachweis über das Vorliegen einer Versicherung zur Absicherung der Kundengelder für den Fall der Insolvenz des Unternehmens vorgelegt wird
    • dass sich der/die Antragsteller/in verpflichtet, ab Erlaubniserteilung weder selbst noch durch verbundene Unternehmen unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland zu veranstalten oder zu vermitteln
    • dass der Verpflichtung nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen, nachgekommen ist/wird
    • Nachweis über die für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit erforderlichen Eigenmittel durch Vorlage einer Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers2
    • Darlegung der Herkunft der für die Veranstaltung erforderlichen Mittel
    • Erklärung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Trennung der Kundengelder vom sonstigen Vermögen des Antragstellers sowie über die ständige Deckung des gesamten Kundenguthabens durch liquide Mittel
    • Zahlungsabwicklungskonzept
    • Sicherheitskonzept
    • Sozialkonzept(e)
    • formloser Antrag auf Anschluss an OASIS inkl. Vorlage des ausgefüllten Formblatts „OASIS GlüStV Standort und Ansprechpartner“
    • Vertriebskonzept
    • Darlegung wie den Gästen spielrelevante Informationen zur Verfügung gestellt werden
    • Darlegung der Aufklärung über die Suchtrisiken des angebotenen Glücksspiels, des Verbots der Teilnahme Minderjähriger, der Beratungs- und Therapiemöglichkeiten
    • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Wetteinsätze in der BRD für 2020 & 2021
    • Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung von Manipulationen
    • Ausdruck der AGB für Sportwetten
    • Benennung einer Ansprechperson für den Wettbetrieb
    • Benennung einer/s Datenschutzbeauftragten
    • Erklärung, dass während des Erlaubnisverfahrens dem RP Darmstadt
      • jede Änderung der maßgeblichen Umstände unverzüglich mitgeteilt
      • geplante Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen während des Konzessionsverfahrens schriftlich angezeigt werden
      • Erklärung, dass die mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen und Angaben vollständig sind

1 Bei einem Unternehmenssitz im Ausland müssen entsprechende Dokumente aus dem jeweiligen Land eingereicht werden. Wenn in dem Land hierzu keine entsprechende Rechtsvorschrift existiert, kann ggf. darauf verzichtet werden.

2 Nicht älter als drei Monate

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