Liebe Merlato-Kunden,
in Deutschland darf nicht jeder am Glücksspiel in Spielhallen teilnehmen. Minderjährigen ist jederzeit der Zutritt zu einer Spielhalle zu verwehren. Gesperrten Spielern darf ebenfalls kein Eintritt in eine Spielhalle sowie die Teilnahme am Spiel gewährt werden.
Der Ausschluss vom Spiel bzw. der Zutritt zur Spielhalle sind durch Ausweiskontrollen sicherzustellen.
Um den Jungendschutz sicherzustellen ist zunächst eine Sichtkontrolle möglich. Wenn diese ergibt, dass ein potenzieller Gast älter als 18 Jahre ist, darf er die Spielhalle betreten. Auch ohne, dass der Ausweis kontrolliert wurde. Ist sich die anwesende Servicekraft nicht sicher, muss ein amtliches Ausweisdokument kontrolliert werden.
In den Bundesländern, in denen eine Spielersperre gesetzlich vorgeschrieben ist, ist jederzeit eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Die Namen der kontrollierten Personen sind mit den Daten der Spielersperrliste abzugleichen. Ggf. ist einem Gast der Zutritt zur Spielhalle zu verweigern.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, in welchen Bundesländern eine Spielersperre (Selbst- und/ oder Fremdsperre) vorgeschrieben ist.
Bundesland | Selbstsperre | Fremdsperre |
Baden-Württemberg | ja | ja |
Bayern | nein | nein |
Berlin | ja | ja |
Brandenburg | nein | nein |
Bremen | ja | nein |
Hamburg | ja | ja |
Hessen | ja | ja |
Mecklenburg-Vorpommern | nein | nein |
Niedersachsen | nein | nein |
Nordrhein-Westfalen | nein | nein |
Rheinland-Pfalz | ja | ja |
Saarland | nein | nein |
Sachsen | nein | nein |
Sachsen-Anhalt | ja | ja |
Schleswig-Holstein | ja | ja |
Thüringen | nein | nein |
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an unter 04221 2890469 oder schreiben Sie uns unter info@merlato.de.
Ihr Merlato-Team!
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