Liebe Merlato-Kunden,
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes und der damit verbundenen geänderten Berichtspflicht.
Sie als Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen haben die Pflicht, gemäß den Vorgaben der "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" Daten zu erheben über die Auswirkungen der von Ihnen angebotenen Glücksspiele auf die Entstehung von Glücksspielsucht und über den Erfolg der von Ihnen zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen. Sie sind dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über die erhobenen Daten zu berichten. Bisher mussten Sie Ihre Berichte den Glücksspielaufsichtsbehörden zukommen lassen.
Zum 01. Januar 2018 wurde das Hessische Spielhallengesetz jedoch geändert: § 3m Abs. 2 HSpielhG besagt nun, dass die Berichte „in den Spielhallen zur Einsichtnahme bereitzuhalten und nur auf Verlangen an die zuständige Behörde zu übersenden sind“.
Was bedeutet dies konkret für Sie?
Wie gewohnt müssen Sie spätestens alle zwei Jahre Ihren neuen Bericht erstellen. Dieses Jahr lief die Frist bis zum 31. Juli 2018. Darin sollten Sie den Zeitraum vom 16. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 dokumentieren.
Wichtig ist, dass Sie den erstellten Bericht nun nicht mehr automatisch an die Behörde senden müssen. Vielmehr genügt es, wenn Sie diesen in Ihrer Spielhalle vorliegen haben und ihn nur an die zuständige Behörde senden, wenn diese einen Bericht anfordert.
Sie müssen Ihren Dokumentationsbericht noch erstellen?
Gern fertigen wir den Bericht für Sie an! Bestellen Sie einfach direkt mit einem Klick hier, rufen Sie uns an unter 04221 2890469 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@merlato.de.
Als Merlato Premium-Kunde erstellen wir Ihnen den Dokumentationsbericht selbstverständlich kostenfrei. Sie sind noch kein Premium-Kunde? Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!
Herzlichst,
Ihr Merlato-Team