Ihr Aushang "Spielrelevante Informationen" – Welches Datum müssen Sie dort angeben?

Liebe Merlato-Kunden,
 
Immer wieder erreicht uns die Frage, welches Datum Sie auf dem Aushang "Spielrelevante Informationen" unter dem Punkt "Erlaubnis erteilt am" angeben müssen.
 
Sie als Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel sind nach §7 GlüÄndStV dazu verpflichtet, den Spielern vor der Spielteilnahme die spielrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt unter anderem das "Datum der ausgestellten Erlaubnis" (vgl. §7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13).
 
Wichtig ist, dass mit der ausgestellten Erlaubnis diejenige nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag (§ 24 Abs. 1 GlüStV) gemeint ist.
 
Auf dem Aushang müssen Sie also das Datum Ihrer glückspielrechtlichen Erlaubnis angeben. Wenn Sie jedoch noch keine Erlaubnis nach neuem Recht haben, können Sie weiterhin das Datum der Erlaubnis nach § 33i GewO auf dem Aushang angeben.
 
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Herzlichst,

Ihr Merlato-Team

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