Ihre Zertifikate in Rheinland-Pfalz laufen aus!

Liebe Merlato-Kunden,

hiermit möchten wir an die Fristen zur Schulung in Rheinland-Pfalz erinnern.

Sind die Zertifikate Ihrer Mitarbeiter noch gültig?

Für Mitarbeiter, die bis zum Jahr 2015 an einer Umfassenden Präventionsschulung in Rheinland-Pfalz teilgenommen haben, laufen die Zertifikate heute aus. Im Falle einer Kontrolle müssen Sie für jeden Mitarbeiter ein gültiges Zertifikat vorzeigen können.  Lesen Sie unten mehr darüber, wie lange die Schulungen in Rheinland-Pfalz gültig sind.

Buchen Sie noch heute für Ihre Mitarbeiter die Wiederholungsschulung. Diese kann bequem per Online-Schulung absolviert werden.

Bestellen Sie einfach direkt bei uns im Onlineshop, rufen Sie uns an unter 04221 289 04 69 oder schreiben Sie uns unter info@merlato.de.

Der gesetzliche Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in Rheinland-Pfalz am 22.08.2015 muss Ihr Personal regelmäßig durch einen von der ADD anerkannten Anbieter geschult werden. Nach einer umfassenden Erstschulung muss alle drei Jahre eine vierstündige Wiederholungsschulung absolviert werden.

Die Merlato GmbH war am 08.12.2015 die erste Einrichtung, die von der ADD Trier als Schulungsanbieter anerkannt wurde.

Wenn Sie oder Ihre Angestellten eine umfassende Schulung bei einem Anbieter besucht haben, der zum Zeitpunkt der Schulung noch nicht anerkannt war, gilt für Sie nicht die Dreijahres-Frist für die Wiederholungsschulung. Stattdessen muss die Wiederholungsschulung bereits drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung des Landesglücksspielgesetzes absolviert werden – also zum 22.08.2018.

Beispiel: Wenn Sie vor dem 08.12.2015 an einer Erstschulung von der Merlato GmbH teilgenommen haben, müssen Sie Ihre Nachschulung bis zum 22.08.2018 absolvieren.

Die Regelungen gelten für alle Mitarbeiter in Spielhallen, Gastronomie mit Geldspielgeräte, Sportwett- und Lottoannahmestellen in Rheinland-Pfalz.

Herzlichst,

Ihr Merlato-Team!



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