Informationsveranstaltung zum Sportwetten-Konzessionsverfahren gem. 3. GlüÄndStV

Die Merlato GmbH besucht Informationsveranstaltung zum Sportwetten-Konzessionsverfahren gem. 3. GlüÄndStV

 Sehr geehrte Merlato-Kunden,

Am Dienstag fand in Frankfurt eine Info-Veranstaltung zum Sportwetten-Konzessionsverfahren gemäß 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag statt. Um Sie optimal bei Ihrem Erlaubnisantrag in punkto Spielerschutz und Prävention unterstützen zu können, war die Merlato GmbH auch mit von der Partie. Erfahren Sie in diesem Newsletter, welche wichtigen Themen in der Veranstaltung besprochen wurden und was es bei dem Sozialkonzept in Ihrem Erlaubnisantrag zu beachten gilt.

Was müssen Sie generell wissen, wenn Sie eine Konzession für die Sportwette erwerben wollen?

Unter der Voraussetzung, dass der dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag bis zum 31.12.2019 ratifiziert wird, wird es ab dem 02.01.2020 ein Verfahren für die Erteilung von bundesweiten Konzessionen für Sportwetten mit Festquoten geben. Dieses Verfahren wird vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen durchgeführt. Das bedeutet, dass es für Sie ab diesem Zeitpunkt möglich sein wird, eine bundesweite Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten mit Festquoten zu erhalten. Diese Erlaubnis wird dann maximal bis zum 30.06.2021 gültig sein. Die Anzahl der erteilten Erlaubnisse in Deutschland wird nicht beschränkt sein: Jedes Unternehmen, das die formulierten qualitativen Kriterien erfüllt, wird eine Konzession erhalten. 

Wie muss Ihr Antrag für die Sportwetten-Konzession aussehen?

Um zu zeigen, dass Sie die qualitativen Kriterien erfüllen, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag einreichen. Welche Unterlagen Ihr Antrag konkret enthalten muss, können Sie in einem Informationsblatt auf der Webseite des RP Darmstadts nachlesen. Beachten Sie: Bis Ende des Jahres 2019 kann es noch zu inhaltlichen Änderungen dieses Dokuments kommen. 

Sie sind bereits Sportwettanbieter? Trotzdem müssen Sie einen neuen, vollständigen Antrag einreichen. Dies gilt sowohl wenn Ihr Unternehmen bereits an dem Erlaubnisverfahren im Jahre 2012 teilgenommen hat als auch, wenn Sie aktuell über eine Erlaubnis des Bundeslandes Schleswig-Holstein verfügen. 

Welche Rolle spielt das Thema Spielerschutz und Prävention bei Ihrem Antrag?

Wichtiger Bestandteil des Antrags ist das Sozialkonzept eines Unternehmens, wie die Leiterin des Dezernats Gewerbe, Preisprüfung, Glücksspiel vom RP Darmstadt Martina Vogt betont. Sie erläutert, dass ein Sozialkonzept „möglichst wenig Poesie und viele Fakten“ enthalten solle – Fakten darüber, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Als Qualitätsmerkmale nennt sie unter anderem, Spielformangepasstheit und Individualität.

Was bedeutet das genau?

Schon seit Beginn orientiert sich die Merlato GmbH an genau diesen Werten bei der Erstellung der Sozialkonzepte für Ihre Kundinnen und Kunden. Merlato-Sozialkonzepte stellen Handbücher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort dar, in denen die konkreten Maßnahmen beschrieben werden, die vor Ort umgesetzt werden müssen. Ihr Merlato-Sozialkonzept ist also immer individuell an das Unternehmen und die Gegebenheiten Ihres Standorts angepasst. Mit der Merlato an Ihrer Seite sind Sie also bestens für Ihr Erlaubnisverfahren gewappnet.

Haben Sie Fragen zu dem Thema oder wollen Sie darüber diskutieren? Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns per E-Mail unter info@merlato.de oder telefonisch unter 04221/2890469.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.