Neuer Mindestlohn gilt ab 01.10.2022

Unser langjähriger Partner RA Tim Hilbert (Kanzlei Böm & Hilbert) hat für Sie die wichtigsten Informationen zum neuen Mindestlohn für Sie zusammengefasst.

Am 01.10.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Diese 4 Punkte müssen Sie als Arbeitgeber jetzt beachten:

 

1. Stufen der Erhöhung

Bis 01.07.2022: 9,82 Euro
Ab 01.07.2022: 10,45 Euro
Ab 01.10.2022: 12,00 Euro

 

⚠️ Wichtiger Hinweis:

Nachtzuschläge können nicht angerechnet werden.

(Quelle: zoll.de)

 

2. Maximale Stundenanzahl für Minijobber (450,- Euro-Kräfte)

Bis 01.07.2022: 45,825 Stunden monatlich
Ab 01.07.2022: 43,06 Stunden monatlich
Ab 01.10.2022: 37,50 Stunden monatlich

 

Besonderheit ab 01.10.2022: Verdienstgrenze erhöht sich auf 520,00 Euro

Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- Euro wird auch die Verdienstgrenze auf 520,- Euro erhöht. Sollten Sie Ihren Minijob-Kräften dann den Lohn auf 520,- erhöhen wollen, ist eine Vertragsänderung nötig. Die maximale Stundenzahl läge dann bei 43,33 Stunden.

Wichtig bei Mini-Job Verträgen:

Sofern ein fester Stundensatz in Verbindung mit einer Stundenanzahl vereinbart wurde, müssen Sie tätig werden. Durch die Erhöhung des Mindestlohns wird bei Überschreitung der 450 EUR-Grenze ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sollte die Arbeitszeit verringert werden umso die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten, muss dies einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart werden.  Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer im Nachgang eine Nachvergütung und Nachversteuerung fordern kann.

 

3. Einstellung von neuem Personal

Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, müssen Sie im Arbeitsvertrag den aktuellen Mindestlohn aufführen. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie mit Ihrem neuen Personal nicht ohnehin eine höhere Vergütung vereinbart haben.

 

4. Änderung der bisherigen Arbeitsverträge

Eine Änderung der bisherigen Arbeitsverträge ist nicht unbedingt nötig. Der Mindestlohn gilt dennoch und muss in den Lohnabrechnungen berücksichtigt werden. Sollten Ihre Verträge schon einige Jahre alt sein, lohnt es sich auf jeden Fall, diese einmal zu aktualisieren:

Zum Vertragspaket "Arbeitsrecht" >>

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