Bedingungen für die Nutzung von Sozialkonzepten

Präambel

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Entwicklung und Erstellung von Sozialkonzepten für den Besteller gemäß § 6 GlüÄndStV und der für die jeweilige Spielhalle anzuwendenden landesrechtlichen Bestimmungen.

§ 1 Leistungsumfang/Kosten

  1. Die Auftragnehmerin entwickelt und erstellt zum jeweils in der Artikelbeschreibung angegebenen Preis für den Betrieb des Auftraggebers (Sportwettannahme, Spielhalle, Gaststätte) ein einreichungsfähiges Sozialkonzept. Darin sind sämtliche Aufklärungs- und Informationsmaterialien sowie Handlungsanweisungen zum Spielerschutz in dreifacher Ausfertigung zur Einreichung bei der zuständigen Behörde und zur Auslage im Betrieb des Auftraggebers enthalten. Inhalt und Umfang des Sozialkonzeptes richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen des zum Zeitpunkt des Bestelleingangs geltenden GlüÄndStV sowie der jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsgesetze.

  2. Ändern sich die gesetzlichen Vorgaben oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen nach Übergabe des Sozialkonzepts an den Auftraggeber, besteht nur in Rahmen des Basispakets „Spielerschutz“ ein Anspruch auf Aktualisierung und Anpassung.

  3. (Gilt nur für Sozialkonzept mit Laufzeitmodell)
    Die Auftragnehmerin erbringt alsdann für den Auftraggeber die folgenden Leistungen ab Lieferung des Sozialkonzeptes zum Preis von monatlich 69,00 EUR zzgl. der derzeit gültigen MwSt. pro Standort. Es beinhaltet folgende Leistungen der Auftragsnehmerin:

    1. Lizenzgebühr zur Nutzung des Merlato Sozialkonzeptes für den benannten Standort;
    2. Ständige Unterstützung und telefonische Beratung der Ankerperson durch fachlich ausgebildete Ansprechpartner;
    3. Kontinuierliche Aktualisierung Sozialkonzeptes, des Spieler- und Jugendschutz-Paketes und der Informationsmaterialien;
    4. Online-Wissensportal zur Schulung aller Mitarbeiter des Standortes einschließlich Registrierung und Videoschulung;
    5. Rechtsberatung von einem branchenkundigen Juristen im Bereich Spielerschutz u. GlüÄndStV;
    6. Softwarelizenz für die halbautomatische Zugangskontrolle (OASIS-zertifiziert);
    7. Digitale Erfassung von Spielerschutzmaßnahmen;
    8. Erstellung der Dokumentationsberichte für den benannten Standort;
    9. Vergünstigungen bei bestimmten Schulungen;

    Die Nutzungsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Diese kann frühestens nach 24 Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf von 24 Monaten einen Monat zum Ende des folgenden Monats.

  4. Alle genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

§ 2 Erstellung

  1. Die Merlato GmbH verpflichtet sich, nach Vorlage der folgenden Informationen:
    1. Vollständig ausgefülltes Datenabfrageformular mit allen relevanten Daten,
    2. Zahlungseingang der Gebühr,
    3. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat,
    4. diese unterschriebene Nutzungsvereinbarung,

    innerhalb von spätestens einem Monat ein einreichungsfähiges Sozialkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.

  2. Wird das Sozialkonzept nicht fristgerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen an die jeweilige Partei zurückzugeben.

  3. Beruht die Verzögerung der Erstellung des Sozialkonzepts auf einem Umstand, den die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, sind Schadensersatzansprüche gegen sie ausgeschlossen.

§ 3 Rechnungslegung und Zahlung

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.

  2. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang.

  3. (Gilt nur für Sozialkonzept mit Laufzeitmodell) Die Leistungen nach § 1 Absatz 3 sind spätestens am 15. des Monats fällig. Die erste Rate für die Nutzungspauschale ist am nächsten 15. eines Monats nach dem Versand des vollständigen Sozialkonzepts fällig.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin eigenverantwortlich die zur Erstellung der des Sozialkonzeptes erforderlichen Informationen zur Verfügung. (Download: Datenabfrageformular) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, deren Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Sozialkonzeptes verfolgten Zweck zu erreichen.

  2. Zu diesen Inhalten gehören alle zur Erstellung und Entwicklung des Sozialkonzeptes erforderlichen Angaben wie zum Beispiel die Bezeichnung der Spielhalle und Benennung der verantwortlichen Personen.

  3. Soweit der Auftraggeber der Auftragnehmerin Unterlagen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er dazu berechtigt ist.

  4. Der Auftraggeber stellt die für die Nutzung des Wissensportals erforderlichen Geräte und Voraussetzungen zur Verfügung (geeignete PCs, Laptops, Internetanschluss u.a). Fehler oder Störungen in diesem Bereich gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen so zu schützen, dass das E - Learning - Portal der Auftragnehmerin gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt ist.

§ 5 Abnahme

  1. Die Abnahme des Sozialkonzepts erfolgt mit der Übergabe an den Auftraggeber.

  2. Die Einreichung des Sozialkonzepts bei der zuständigen Behörde erfolgt durch den Auftraggeber.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten/Vertragsstrafe

  1. Vertragsgegenstand sind die in § 1 bezeichneten Leistungen. Diesbezüglich erklärt die Auftragnehmerin, dass sie zur uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist. Der Auftraggeber erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, die von ihm erhaltenen Leistungen zu nutzen.

  2. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die nach § 1 zur Verfügung gestellten Leistungen an unbefugte Dritte weiterzugeben oder unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist dem Auftraggeber ohne schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin untersagt,

    1. das Sozialkonzept zu vervielfältigen;
    2. in einer anderen als der vereinbarten Spielhalle zu verwenden;
    3. Dritten zur Verfügung zu stellen;
    4. das Basispaket „Spielerschutz“ für eine andere als die vereinbarte Spielhalle zu nutzten oder Informationen hieraus unbefugten Dritten zugänglich zu machen;
    5. die E - Learning Plattform zur Schulung anderer als in der vereinbarten Spielhalle tätiger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu nutzten;
    6. den Zugang oder Inhalte aus der E - Learning Plattform unbefugten Dritten zugänglich zu machen.


  3. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Vereinbarung nach § 6 Abs. 2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € an die Auftragnehmerin zu zahlen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Sofern das von der Auftragnehmerin gelieferte Sozialkonzept Mängel aufweist, kann der Auftraggeber ausschließlich Nachbesserung verlangen.

  2. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt des Sozialkonzepts telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Nach Ablauf dieser Fristen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  3. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, beginnend mit der Abnahme des Sozialkonzepts.

§ 8 Sach- und Rechtsmängelhaftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Sollten einer Partei die ihr geschuldete Leistung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben oder gesetzlicher Regelungen unmöglich werden, ist sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung

  1. Die Nutzungsvereinbarung kann frühestens zum Ablauf eines 24-Monatszeitraums durch den Auftraggeber gekündigt werden.

  2. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Wochen.

  3. Das Sozialkonzept darf ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsvereinbarung nicht mehr für den benannten Standort genutzt werden. Sämtliche Originale (i.d.R. 3 Ausfertigungen des Sozialkonzeptes) sind nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung unverzüglich an die Merlato GmbH zurück zu senden:
    Merlato GmbH
    Annenheider Str. 257
    27755 Delmenhorst

 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Bedingungen stellen das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden.

§ 12 Erfüllung / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Auftragsnehmerin.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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