FAQ Dokumentationsfristen

Was sind die Fristen für Berichte zum Sozialkonzept in meinem Bundesland?

Was muss ich in meiner Betriebsstätte beachten?

Bundesland

Berichtsfrist

Berichtszeitraum

Nächste Fristen

Baden-Württemberg

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2020
  • 31.03.2021

Bayern

  • Alle zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung
  • Ausnahme: Für Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist nach §29 Abs. 4 Satz 2 GlüÄndStV fallen (deren Erlaubnis nach §33i GewO vor dem 28.10.2011 erteilt worden ist), war der Stichtag der 01.06.2013. Der Bericht muss in diesem Fall alle zwei Jahre zum 31.05. eingereicht werden.
  • Der Zeitraum sollte an den Abschlusstag des letzten Berichts anschließen.
  • Abhängig vom Datum der Erlaubniserteilung
  • Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist nach §29 Abs. 4 Satz 2 GlüÄndStV fallen: 31.05.2021, 31.05.2023

Berlin

  • Alle zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung
  • 24 Monate
  • Abhängig vom Datum der Erlaubniserteilung

Brandenburg

  • Alle zwei Jahre zum 31.03.
  • 24 Monate
  • 31.03.2022

Bremen

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Hamburg

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Hessen

  • Alle zwei Jahre zum 31.03.
  • 24 Monate
  • 31.03.2022

Mecklenburg-Vorpommern

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2022

Niedersachsen

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2022

Nordrhein-Westfalen

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • Es existiert keine Stichtagsregelung. Daher muss eine individuelle Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen.

Rheinland-Pfalz

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate

Im Anschluss an die folgenden Stichtage: 

  • 30.06.2022

Saarland

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2021
  • 30.06.2023

Sachsen

  • Alle zwei Jahre
  • Die zweijährige Berichterstattung wird am Zeitpunkt der konkreten Erlaubniserteilung im Einzelfall bestimmt.
  • 24 Monate
  • Individuell
  • Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Erlaubniserteilung

Sachsen-Anhalt

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Schleswig-Holstein

  • Alle zwei Jahre
  • Diese Frist beginnt ab der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz.
  • 24 Monate
  • Individuell; Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz
  • Im Schreiben zur Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz wird der Berichtszeitraum mitgeteilt.

Thüringen

  • Unaufgefordert innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf von 24 Monaten nach Erlaubniserteilung bei der Behörde einreichen, welche die Erlaubnis ausgestellt hat
  • 24 Monate
  • Individuell
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FAQ Dokumentationsfristen

Was sind die Fristen für Berichte zum Sozialkonzept in meinem Bundesland?

Was muss ich in meiner Betriebsstätte beachten?

Bundesland

Berichtsfrist

Berichtszeitraum

Nächste Fristen

Baden-Württemberg

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2020
  • 31.03.2021

Bayern

  • Alle zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung
  • Ausnahme: Für Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist nach §29 Abs. 4 Satz 2 GlüÄndStV fallen (deren Erlaubnis nach §33i GewO vor dem 28.10.2011 erteilt worden ist), war der Stichtag der 01.06.2013. Der Bericht muss in diesem Fall alle zwei Jahre zum 31.05. eingereicht werden.
  • Der Zeitraum sollte an den Abschlusstag des letzten Berichts anschließen.
  • Abhängig vom Datum der Erlaubniserteilung
  • Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist nach §29 Abs. 4 Satz 2 GlüÄndStV fallen: 31.05.2021, 31.05.2023

Berlin

  • Alle zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung
  • 24 Monate
  • Abhängig vom Datum der Erlaubniserteilung

Brandenburg

  • Alle zwei Jahre zum 31.03.
  • 24 Monate
  • 31.03.2022

Bremen

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Hamburg

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Hessen

  • Alle zwei Jahre zum 31.03.
  • 24 Monate
  • 31.03.2022

Mecklenburg-Vorpommern

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2022

Niedersachsen

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2022

Nordrhein-Westfalen

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • Es existiert keine Stichtagsregelung. Daher muss eine individuelle Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen.

Rheinland-Pfalz

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate

Im Anschluss an die folgenden Stichtage: 

  • 30.06.2022

Saarland

  • Alle zwei Jahre
  • 24 Monate
  • 30.06.2021
  • 30.06.2023

Sachsen

  • Alle zwei Jahre
  • Die zweijährige Berichterstattung wird am Zeitpunkt der konkreten Erlaubniserteilung im Einzelfall bestimmt.
  • 24 Monate
  • Individuell
  • Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Erlaubniserteilung

Sachsen-Anhalt

  • Jährlich bis 31.03.
  • Vorjahr
  • 31.03.2021

Schleswig-Holstein

  • Alle zwei Jahre
  • Diese Frist beginnt ab der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz.
  • 24 Monate
  • Individuell; Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz
  • Im Schreiben zur Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz wird der Berichtszeitraum mitgeteilt.

Thüringen

  • Unaufgefordert innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf von 24 Monaten nach Erlaubniserteilung bei der Behörde einreichen, welche die Erlaubnis ausgestellt hat
  • 24 Monate
  • Individuell
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