FAQ Glücksspielrechtliche Erlaubnis
Glücksspielrechtliche Erlaubnis – Neukonzessionierung einer Spielhalle
Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, welche Unterlagen im Rahmen der Neukonzessionierung einer Spielhalle erforderlich sind. Grundlegend für die Beantragung einer neuen glückspielrechtlichen Erlaubnis ist die baurechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Vergnügungsstätte (Spielhalle).
Darüber hinaus werden i.d.R. folgende Unterlagen angefordert:
- Erlaubnis nach § 33c Abs. 3 GewO (persönliche Geeignetheitsbestätigung)
- Erlaubnis nach § 33c Abs. 3 GewO (Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Baugenehmigung
- Führungszeugnis Beleg
- Gewerbezentralregisterauszug
- Handelsregisterauszug / Gesellschaftsvertrag (Bei Gesellschaft)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichtes / der zuständigen Insolvenzgerichte
- Auszug aus dem Schuldnerportal
- Mietvertrag
- Grundrisspläne
- Sozialkonzept
- Schulungsnachweise
Zur Vermeidung unnötiger Kosten oder zur Einholung nicht erforderlicher Unterlagen empfiehlt es sich stets vorab mit der Behörde Rücksprache zu halten, welche Unterlagen von dieser zur Beantragung der neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis gewünscht wird.