Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie gehört seit langer Zeit zur Kneipenkultur in Deutschland dazu
Als Aufsteller der Geldspielgeräte gibt es Einiges zu beachten – aktuell betrifft dies vor allem die Reduzierung der Geräteanzahl in der Gastronomie mit Geldspielgeräten:
Zum 10.11.2019 muss auf zwei Geld- oder Warenspielgeräte in Schank- oder Speisewirtschaften, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, reduziert werden.
Das heißt, ab dem 10.11.2019 dürfen Sie an Ihren Aufstellplätzen nur noch zwei Geräte aufstellen.
Daneben möchten wir Sie an dieser Stelle auf die wichtigsten Aufgaben aufmerksam, die erledigt werden müssen, damit Sie Geldspielgeräte in der Gastronomie aufstellen können:
Beantragen Sie rechtzeitig bei Ihrer örtlichen Behörde die Aufstellerlaubnis nach § 33 c GewO
Die Gewerbeordnung (GewO) gibt vor, dass jeder, der gewerbemäßig Geldspielgeräte aufstellen will, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt – nur dann dürfen Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Sie benötigen einen Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK), um die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten in der Gastronomie zu erhalten
Weisen Sie direkt bei der Beantragung mit der Bescheinigung der IHK nach, dass Sie die für die Ausübung des Gewerbes der Automatenaufstellung notwendigen Kenntnisse im Spieler- und Jugendschutz besitzen.
Reichen Sie zur Beantragung der Aufstellerlaubnis ein individuelles Sozialkonzept ein
Das Sozialkonzept ist ebenso Voraussetzung für den Erhalt der Aufstellerlaubnis. Darin müssen Sie erläutern, wie Sie in Ihrer Gastronomie mit Geldspielgeräten Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten, den Jugendschutz gewährleisten und die Entstehung von Glücksspielsucht verhindern werden. Dieses muss von einer anerkannten Institution erstellt werden.
Finden Sie die richtigen Aufstellplätze
Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen Automatenaufsteller Geldspielgeräte in der Gastronomie aufstellen. Aber beachten Sie: Der gastronomische Betrieb muss weiterhin im Vordergrund stehen. Ist dies nicht der Fall, dürfen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Für jeden Aufstellplatz müssen Sie eine Geeignetheitsbescheinigung vorweisen.
Beachten Sie die ggf. geltenden Sperrzeiten für in der Gastronomie aufgestellte Geldspielgeräte
In Rheinland-Pfalz beispielsweise müssen Geldspielgeräte in der Gastronomie ruhen, wenn für Spielhallen die Sperrzeit gilt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Servicekräfte vor Ort eine Schulung in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens erhalten
Die Schulung der Mitarbeiter in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens ist ein wichtiger Bestandteil, um Jugend- und Spielerschutz umzusetzen. Die Schulungen sind bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Genaueres regeln die Bundesländer in Ihren Landes- und Ausführungsgesetzen.
Achten Sie auch in der Gastronomie auf den Jugendschutz
Dazu gehört es auch, eine aktuelle Version des Jugendschutzgesetzes auszuhängen.
- Wenn der Eintritt in die Gastronomie erst ab 18 Jahren erlaubt ist, findet bereits beim Einlass der Gäste eine Alterskontrolle statt. So wird auch verhindert, dass Minderjährige an den Geldspielgeräten spielen können.
- Wenn der Eintritt in die Gastronomie Minderjährigen erlaubt ist, muss vor Spielantritt eine Alterskontrolle erfolgen. So wird verhindert, dass Minderjährige am Glücksspiel teilnehmen. Darüber hinaus muss der Gewerbetreibende durch ständige Aufsicht und durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherstellen.
Achten Sie auf den Schutz der Spielgäste vor übermäßigem Spielen
Auch in der Gastronomie muss, wenn dort Geldspielgeräte aufgestellt sind, Spielerschutz betrieben werden. Die wichtigsten Maßnahmen sind das Auslegen und Aushängen von Informationsmaterialien wie Spielerschutzflyer, Selbsttest oder der Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Daneben müssen Informationen zu den Gewinn-, Verlust- und Einsatzgrenzen aushängen.
Dokumentieren Sie alle Spielerschutzmaßnahmen
Alle Maßnahmen aus dem Sozialkonzept, die zur Sicherstellung des Spieler- und Jugendschutzes umgesetzt werden, müssen dokumentiert werden. Die Vorgaben können je Bundesland variieren.