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- Artikel-Nr.: ME2020014
Gemäß Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" des GlüStV
In einem Dokumentationsbericht werden die durchgeführten Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes in einer Spielhalle, Sportwettannahmestelle oder einem Gastronomiebetrieb, in dem Geldspielautomaten aufgestellt sind, dokumentiert.
Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Nachweise über die Präventionsschulungen, an denen die Mitarbeiter/innen teilnehmen, Angaben über die ausgegebenen Spielerschutzflyer, die Personen, die wegen ihres auffälligen Spielverhaltens angesprochen wurden und die Personen, denen der Eintritt in die Spielhalle versagt wurde. Je nach Bundesland variieren sowohl die Inhalte eines Dokumentationsberichts als auch die Fristen für dessen Einreichung.
Sinn und Zweck eines Dokumentationsberichts ist es, die Auswirkungen des angebotenen Glücksspiels auf die Entstehung von Glücksspielsucht zu erheben und über den Erfolg der zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Die meisten Sportwettvermittlungsstellen müssen alle zwei Jahre ab Erlaubniserteilung berichten. Wenn Sie bisher keinen Bericht abgegeben haben und Ihre Wettvermittlungsstelle bereits seit zwei Jahren geöffnet ist, klären Sie am besten, ob Sie die Berichte vorzeitig abgeben müssen.
Wann müssen Ihre Berichte für Ihre Spielhallen abgegeben werden?
Bundesland | Berichtsfrist | Nächste Fristen |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
| Im Anschluss an die folgenden Stichtage:
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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