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- Artikel-Nr.: ME2020014
Gemäß Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" des GlüStV
In einem Dokumentationsbericht werden die durchgeführten Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes in einer Spielhalle, Sportwettannahmestelle oder einem Gastronomiebetrieb, in dem Geldspielautomaten aufgestellt sind, dokumentiert.
Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Nachweise über die Präventionsschulungen, an denen die Mitarbeiter/innen teilnehmen, Angaben über die ausgegebenen Spielerschutzflyer, die Personen, die wegen ihres auffälligen Spielverhaltens angesprochen wurden und die Personen, denen der Eintritt in die Spielhalle versagt wurde. Je nach Bundesland variieren sowohl die Inhalte eines Dokumentationsberichts als auch die Fristen für dessen Einreichung.
Sinn und Zweck eines Dokumentationsberichts ist es, die Auswirkungen des angebotenen Glücksspiels auf die Entstehung von Glücksspielsucht zu erheben und über den Erfolg der zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Für Ihr Wettbüro oder Ihre Wettvermittlungsstelle gelten in der Regel individuelle Regelungen, da die Behörde hier im Einzelfall entscheidet. Melden Sie sich entweder bei uns oder Ihrem Wettveranstalter für weitere Details.
Folgende Unterlagen benötigen wir dafür von Ihnen:
- Ausgefüllte Datenabfrage (erhalten Sie von unserem Team)
- Liste der aktuellen Mitarbeiter:innen (Name und Geburtsdatum)
- Aktuelle Zertifikate der Präventionsschulungen
- Unterschriebene Dienstanweisungen zum Thema Jugend- und Spielerschutz und Dokumentation
- Liste der Spielerschutzmaßnahmen
Wann müssen Ihre Berichte für Ihre Spielhallen abgegeben werden?
Bundesland | Berichtsfrist | Nächste Fristen |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
| Im Anschluss an die folgenden Stichtage:
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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