Dokumentationsbericht für Sozialkonzept

Dokumentationsbericht für Sozialkonzept
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Dokumentationsbericht:

  • ME2020014
Gemäß Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" des GlüStV In... mehr
"Dokumentationsbericht für Sozialkonzept"

Gemäß Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" des GlüStV

In einem Dokumentationsbericht werden die durchgeführten Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes in einer Spielhalle, Sportwettannahmestelle oder einem Gastronomiebetrieb, in dem Geldspielautomaten aufgestellt sind, dokumentiert.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Nachweise über die Präventionsschulungen, an denen die Mitarbeiter/innen teilnehmen, Angaben über die ausgegebenen Spielerschutzflyer, die Personen, die wegen ihres auffälligen Spielverhaltens angesprochen wurden und die Personen, denen der Eintritt in die Spielhalle versagt wurde. Je nach Bundesland variieren sowohl die Inhalte eines Dokumentationsberichts als auch die Fristen für dessen Einreichung.

Sinn und Zweck eines Dokumentationsberichts ist es, die Auswirkungen des angebotenen Glücksspiels auf die Entstehung von Glücksspielsucht zu erheben und über den Erfolg der zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Für Ihr Wettbüro oder Ihre Wettvermittlungsstelle gelten in der Regel individuelle Regelungen, da die Behörde hier im Einzelfall entscheidet. Melden Sie sich entweder bei uns oder Ihrem Wettveranstalter für weitere Details.

 

Folgende Unterlagen benötigen wir dafür von Ihnen:

  • Ausgefüllte Datenabfrage (erhalten Sie von unserem Team)
  • Liste der aktuellen Mitarbeiter:innen (Name und Geburtsdatum)
  • Aktuelle Zertifikate der Präventionsschulungen
  • Unterschriebene Dienstanweisungen zum Thema Jugend- und Spielerschutz und Dokumentation
  • Liste der Spielerschutzmaßnahmen

 

Wann müssen Ihre Berichte für Ihre Spielhallen abgegeben werden?

 

Bundesland

Berichtsfrist

Nächste Fristen

Baden-Württemberg

  • Alle zwei Jahre
  • 31.03.2025

Bayern

  • Alle zwei Jahre
  • Abhängig vom Datum der Erlaubniserteilung
  • Spielhallen, die vor dem 28.10.2011 bestanden haben: 31.05.2023

Berlin

  • Alle zwei Jahre
  • 30.06.2024

Brandenburg

  • Alle zwei Jahre
  • 30.06.2024

Bremen

  • Jährlich bis 31.03.
  • 31.03.2025

Hamburg

  • Jährlich bis 31.03.
  • 31.03.2025

Hessen

  • Alle zwei Jahre zum 01.07.
  • 01.07.2025

Mecklenburg-Vorpommern

  • Alle zwei Jahre
  • 30.06.2024

Niedersachsen

  • Alle zwei Jahre
  • 30.06.2024

Nordrhein-Westfalen

  • Alle zwei Jahre
  • Es existiert keine Stichtagsregelung. Daher muss eine individuelle Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen.

Rheinland-Pfalz

  • Alle zwei Jahre

Im Anschluss an die folgenden Stichtage: 

  • 30.06.2024

Saarland

  • Alle zwei Jahre
  • 30.06.2025

Sachsen

  • Alle zwei Jahre
  • Die zweijährige Berichterstattung wird am Zeitpunkt der konkreten Erlaubniserteilung im Einzelfall bestimmt.
  • Individuell
  • Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Erlaubniserteilung

Sachsen-Anhalt

  • Jährlich bis 31.03.
  • 31.03.2025

Schleswig-Holstein

  • Alle zwei Jahre
  • Diese Frist beginnt ab der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz
  • Individuell; Die zweijährige Frist richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung der Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz
  • Im Schreiben zur Vereinbarkeit des Sozialkonzeptes mit dem Spielhallengesetz wird der Berichtszeitraum mitgeteilt.

Thüringen

  • Unaufgefordert innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf von 24 Monaten nach Erlaubniserteilung bei der Behörde einreichen, welche die Erlaubnis ausgestellt hat
  • Individuell
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