Vor kurzem berichteten wir bereits über die Informationsveranstaltung zum Sportwettenkonzessionsverfahren gemäß 3. GlüÄndStV, die wir besucht haben. Unter der Voraussetzung, dass der dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag bis zum 31.12.2019 ratifiziert werden wird, wird es ab dem 02.01.2020 ein Verfahren für die Erteilung von bundesweiten Konzessionen für Sportwetten mit Festquoten geben. Dieses Verfahren wird vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen durchgeführt.
Heute möchten wir über die genauen Anforderungen des Konzessionsverfahrens informieren.
Heute möchten wir über die genauen Anforderungen des Konzessionsverfahrens informieren.